Überprüfungen von Anlagen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8101-6

emäß der Elektroschutzverordnung sind alle elektrischen Betriebsmittel (zB Büroequipement, elektrische Werkzeuge und Maschinen) und Anlagen (zB Steckdosen, Leuchten, Leitungen und Sicherungskästen) zu prüfen. Wir bieten die Durchführung der Wiederholungsprüfungen gemäß der ÖVE/ÖNORM E 8101-6 an.

 

Die Prüfung selbst erfolgt in drei Schritten :

Alle Betriebsmittel sind einer Einzelprüfung zu unterziehen die sich in

  • Sichtprüfung auf etwaige Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
  • Erprobung im Rahmen einer Funktionsprüfung und
  • Durchführung der vorgeschriebenen Messungen mithilfe von kalibrierten Messgeräten

gliedert.

 

Die Messungen im Rahmen der elektronischen Überprüfung umfassen:

  • Messung Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter
  • Messung Verwechslung Schutz- und Außenleiter
  • Messung Verwechslung Schutz- und Neutralleiter
  • Messung Hauptpotentialausgleich und zusätzlicher Potentialausgleich
  • Messung richtige Zuordnung der Neutralleiter zu den jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfassten Stromkreisen
  • Messung Schluss zwischen Neutralleitern unterschiedlicher FI-Schutzeinrichtungen

Die Überprüfung hat neben den Mindestprüfintervallen (10 Jahre in Bereichen mit geringer Belastung, 3 Jahre in Bereichen mit außergewöhnlicher Belastung oder 1 Jahr auf Baustellen) auch bei Änderung bzw. Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme zu erfolgen.